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Vechta, 16.11.09
Biogas Vechta
Ist die Weltec-Biogasanlage in Vechta genehmigungsfähig?
Jürgen Hillen, Ratsherr der Grünen in Vechta, sieht da noch einiges im Unklaren:
Zunächst stellte sich die Planung im Umfeld der Mülldeponie Tonnenmoor als unkritisch dar. So braucht die WELtec Bio Power GmbH Büroflächen (ca. 1400 qm), Lagerflächen zur Lagerung und Kommissionierung der Einzelkomponenten für die weltweit zu versendenden und zu montierenden Biogasanlagen, Flächen für eine Biogasanlage als Referenzanlage, wobei keine nachwachsenden Rohstoffe verarbeitet werden sollen, sondern ausschließlich Abfallprodukte aus Nahrungsmittelverarbeitung und -herstellung.
Doch schaue ich mal genauer hin, zeigen sich einige Kritikpunkte:
Zunächst ist da wieder mal der unkritische Umgang des Landkreises und der Stadt mit der Löschung von Landschaftsschutzgebieten zu erwähnen. Der Schutzgedanke wird so ad absurdum gestellt. Da können wir gleich alle Landschaftsschutzgebiete löschen.
Auch der Umgang mit bekannten Bodenaltlasten ist bemerkenswert. Erst recht spät kam dieses Thema auf den Tisch. Man hätte vorher informieren müssen, dass auf dem ausgewählten Grundstück vor Jahren Bohrschlämme abgelagert wurden. Es sind weder exakte Mengen bekannt, noch liegen verlässliche Daten über deren Zusammensetzung vor. Hatte man spekuliert, dass sich mit der Bebauung das Problem von selber löst? Es muss davon ausgegangen werden, dass diese Ablagerungen entfernt und auf einer Sonderdeponie endgelagert werden müssen. Um eine Gefährdung des Grundwassers auszuschließen, dürfte es unerlässlich sein, entsprechende kostenintensive Maßnahmen durchzuführen. Doch wer trägt die Kosten? Weltec oder die Stadt, sprich der Steuerzahler? Die Kosten dürften den Kaufpreis des Grundstückes um ein mehrfaches überschreiten.
Die erwogene verkehrliche Anbindung des Betriebsgrundstückes über eine Stichstraße zur Lohner Straße hin würde in einem verkehrlich sensiblen und unübersichtlichen Bereich kurz vor der Überquerung der B69 mit vor geschalteter Ampelanlage die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigen. Vorhandene LKW-Verkehre des Betonwerkes und die zusätzlichen, noch nicht taxierten LKW-Verkehre von Weltec würden auf der verkehrsreichsten und wichtigsten Verbindungsstraße im Landkreis Vechta zu Stauungen und Störungen führen. Auch wird der weitere Verkehrsabfluss in Richtung Autobahn nicht berücksichtigt. In Richtung Diepholz ist der Verkehrsabfluss ausschließlich über die recht schmale Landwehrstraße möglich. Hier liegen große soziale Einrichtungen: Behindertenwerkstatt, Seniorenheim, Fachschule, Kinderheim, Behindertenwohnheime usw. Was ist mit Verkehrslärm und Abgasproblematik für die Anlieger?
Wie kann die Stadt gewährleisten, dass die Anlage dem Stand der Technik entspricht und Geruchsbelästigung und Keimbelastung der Umgebung ausgeschlossen werden kann? Wie kann die Anlagengröße planungsrechtlich verbindlich als Referenzanlage festgeschrieben werden, damit nicht ständig erweitert und nach- und umgerüstet werden kann? Wie kann gewährleistet werden, dass die Anlage nicht doch letztendlich zur NAWARO umgerüstet wird, falls die genannten Grundstoffe für das Gärgut nicht verfügbar bleiben (Abfallprodukte aus Gemüseanbau, Lebensmittelhandel, Überproduktion? Hier stellt sich auch die Frage, ob es ethisch vertretbar ist, verkehrsgängige Lebensmittel aus Überproduktionen als Substrat zu nutzen.
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