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Textfeld: Vechta, 15.02.2010

Biogasanlage  Firma Weltec 

Jürgen Hillen (Ratsmandat Vechta, Grün) äußert schwere Bedenken gegen die Ansiedlung der Biogasanlage in Vechta südlich der Ortsumgehung 

Nicht nur die SPD hat Bedenken gegen den Bau einer Biogasanlage  auf dem   neu ausgewiesenen Industriegebiet südlich der Umgehungsstraße in der Nähe der Firma Diephaus, sondern auch  die Grünen. Ratsmitglied Jürgen Hillen erklärte, dass keine der im Rahmen der Anhörung bereits vorgetragenen Bedenken bisher ausgeräumt oder entkräftet werden konnten: Hielt die Verwaltung zunächst ein vor Jahren erstelltes  Bodengutachten für ausreichend, sah man sich doch genötigt auf Grund der massiven Bedenken auch des Landkreises und der Exxon-Mobil-Production  ein erneutes Bodengutachten  in Auftrag  zu geben. Dich auch dieses kam zu dem Ergebnis, dass der eingelagerte Bohrschlamm keinen sicheren Baugrund für Bauwerke darstellt. Die Frage, wer denn die Kosten für besondere Gründungsmaßnahmen tragen würde, die Stadt oder die Firma Weltec, blieb seitens des Bürgermeisters leider unbeantwortet. Es steht zu befürchten, dass hier zu Lasten des Steuerzahlers mal wieder die stadteigene Form der individuellen  Wirtschaftsförderung vorgenommen wird. 

Auch die angegebene Verkehrsbelastung dürfte nur für den ersten Teil der Baugenehmigung – die Biogasanlage – annähernd zutreffen, denn so wie der Ausschussvorsitzende Frilling es andeutete und es in den ursprünglichen Antragsunterlagen auch angegeben wird, ist zusätzlich noch ein Logistik-Zentrum geplant – das dürfte, wenn sich die Expansionshoffnungen der Firma Weltec bewahrheiten – ein Vielfaches der angegebenen Verkehrsbelastung  mit sich bringen, mit gänzlich anderen Werten hinsichtlich  der dann auftretenden Lärmbelastung. Aber wie heißt es doch so schön im weiteren Verlauf einer Genehmigungspraxis: Die Sachzwänge gebieten es und Arbeitsplätze sollen doch auch erhalten werden, da erscheint es für die Genehmigungspraxis sinnvoller in Teilschritten vorzugehen und der Bürger wird nicht unnötig beunruhigt! 

Natürlich wurde in einem Geruchsgutachten auch festgestellt, dass ein angenommener Geruchspegel zumutbar ist, wobei nach wie vor fragwürdig ist, woher  die Annahmen stammen, denn es sollen ja keine Nachwachsenden Rohstoffe verwendet werden, sondern Reststoffe der Lebensmittelproduktion. Wobei die Verwendung dieser Stoffe noch in der Erprobungsphase ist. Da ist es denn auch sinnvoller die Verwendung  dieser Stoffe nicht im Bebauungsplan als verbindlich festzuschreiben, denn „man könne ja nicht ausschließen, dass auch mal eine Handvoll Mais in die Biogasanlage gerät“ wie der Bürgermeister der Stadt, Herr Bartels, es begründet.  

Um Missverständnissen vorzubeugen: Es geht den Grünen  nicht grundsätzlich gegen die geplante Biogasanlage der Firma Weltec. Nur an der Eignung des ausgewählten  Standortes bestehen massive und begründet Zweifel. Leider konnte weder die Firma Weltec noch die Verwaltung die Frage der besonderen Eignung  gerade dieser Fläche zufriedenstellend  beantworten.


Jürgen Hillen, KV Vechta

Siehe auch ….
Ist die Weltec-Biogasanlage in Vechta genehmigungsfähig?



Einwendungsschreiben:

J. Hillen, Tannenweg 33  49377 Vechta 


Stadt Vechta 
Burgstr.6
49377 Vechta 

							Vechta, 20.10.2009 

FNP: 53. Änderung  / BBP 
„Industriegebiet südlich  der Ortumgehung B69“
WELtec Bio Power GmbH


 Bedenken  und Anregungen:

Laut Angabe der Firma  WELtec Biopower werden benötigt: 

Büroflächen ( ca. 1.400 qm )
Lagerflächen  zur Lagerung und Kommissionierung der Einzelkomponenten für die weltweit  zu versendenden und zu montierenden Biogasanlagen.
Flächen für eine Biogasanlage als Referenzanlage, wobei keine nachwachsenden Rohstoffe
	verarbeitet werden sollen, sondern ausschließlich Abfallprodukte aus 	Nahrungsmittelverarbeitung und Herstellung. 

Die Büroflächen sind teilweise vorhanden durch die Nutzung des ehemaligen Verwaltungsgebäudes der Firma Strabag. In unmittelbarer Nahbarschaft dieses Gebäudes sollte zunächst der Flächenbedarf 
in dem angrenzenden  Landschaftsschutzgebiet gestillt werden, nunmehr wurde  das Gelände neben der Umgehungsstraße ( B69) als geeignet befunden, auch weil es sich in relativer Nähe zu dem Bürogebäude befindet, ohne indes unmittelbar an diese  Fläche anzugrenzen. 

Bodenbeschaffenheit  des Grundstück „Am Berg“ Flurstück 56/1 
Auf dem ausgewählten Grundstück sind vor Jahren  Bohrschlämme gelagert worden. Es sind weder exakte Mengen  bekannt, noch liegen verlässliche Daten über deren Zusammensetzung vor. 
Es muss aber davon ausgegangen werden, dass diese Ablagerungen entfernt und auf einer Sonderdeponie endgelagert werden müssen. Um eine Gefährdung des Grundwassers  auszuschließen dürfte es unerlässlich sein entsprechende kostenintensiver Maßnahmen durch –zuführen. 
Bislang ist ungeklärt wer die Kosten  dieser Maßnahmen trägt. Die Firma Weltec oder die Stadt, sprich der Steuerzahler. Diese dürften den Kaufpreis des Grundstückes um ein mehrfaches überschreiten.

Verkehrliche  Anbindung.
Eine verkehrliche  Anbindung des Betriebsgrundstückes  soll lt. Vorplanung über eine Stichstraße von der Lohner Straße aus erfolgen, wobei  die Einmündung auf die Lohner Straße in einem verkehrlich sensiblen und unübersichtlichen  Bereich, kurz vor der Überquerung der B69 mit vorgeschalteter LSA,  erfolgen muss. Wobei bereits an dieser Stelle erhebliche  LKW-Verkehre des Betonwerkes vorhanden sind. 
	
Verlässliche Angaben über die  zu erwartenden  LKW-Transporte liegen zur Zeit nicht vor. Es werden lediglich ca. Angaben über die vermutlich zu verarbeitenden Mengen an Reststoffen pro Jahr getroffen. ( 28.000 t/a und 5.000 t/a Wasser) 

Keinerlei Angaben werden getroffen über die Anlieferung und den Weitertransport der einzelnen Komponenten für die zu liefernden  Anlagen, die lt. Angaben der Firma Weltec aus bisher dezentraler Fertigung und Lagerhaltung am neuen Betriebsstandort zusammengeführt,kommissioniert und dann weitertransportiert ( exportiert) werden sollen.
Auch hier ist – wenn die tatsächliche betriebliche  Entwicklung annähernd den Erwartungen entspricht - mit erheblichem LKW- Aufkommen zu rechnen. 

Weiterhin können die Verkehre in Richtung Diepholz nicht unmittelbar  nicht unmittelbar auf die Umgehungsstraße ( B 69 ) gelangen, sondern nur indem sie über die Landwehrstraße. mit dort befindlichen Behindertenwerkstätten / Altersheim / Schule bzw. Sternbusch ( die so schmal ist, dass sie kaum einen Begegnungsverkehr zulässt) auf die Diepholzer Str. und dann auf die B 69 gelangen.
Eine  verkehrgünstige  Lage des Grundstücks zur Autobahn A1 ist ebenfalls nicht gegeben. Die Autobahn kann allenfalls über die Auffahrt Lohne / Dinklage  oder Bakum erreicht  werden.

Ebenfalls ist von den beiden Firmen Weda / Lutten und Stallkamp / Dinklage  zwar der Standort Stadt  Vechta nur geographisch gesehen  in etwa  mittig zwischen beiden gelegen, die verkehrliche   Anbindung des gewählten Grundstückes von den Mutterfirmen aus, ist jedoch eher als „mühsam“ zu bezeichnen.
Die Zunahme des Verkehrs durch Auswahl diese Standortes  wird als Zumutung für die Anlieger im weiteren Umfeld betrachtet. Des weiteren wird die Verkehrssicherheit, insbesondere im Einmündungsbereich der Stichstraße und im Bereich der Landwehrstraße erheblich beeinträchtigt.


Biogasanlage
Es wird an dieser Stelle vorausgesetzt, dass die eigentliche  Biogasanlage sowie die Lagerhallen und Behälter entsprechend den gültigen technischen Vorschriften genehmigt und laufend überprüft werden, so dass eine Geruchsbelästigung und auch eine Keimbelastung der Umgebung ausgeschlossen werden  kann. Des weiteren wird vorausgesetzt, dass nur  die angegeben  Referenz-anlage genehmigt und gebaut wird. und somit eine  spätere Erweiterung und Umrüstung nicht möglich sein wird. 
In diesem Zusammenhang  ist die Stadt Vechta zu fragen, wie sie diese Dinge planungsrechtlich  verbindlich festzuschreiben und auch zu kontrollieren gedenkt. 
Ungeklärt ist weiterhin in welchem Umfang die Transporte selbst  hinsichtlich Geruchsbelästigung und 
Keimbelastung der Luft potentiell für die Anwohner  gefährlich sind. 
Befürchtet wird weiterhin, dass das hier angedachte Konzepte der Gasherstellung aus Abfallprodukten
der Gemüseanbaues und des Lebensmittelhandels sowie der Überschussproduktion von Lebens-mitteln auf Dauer wirtschaftlich nicht tragfähig ist  und dann auf  Grund von „Sachzwängen“ doch umgerüstet wird auf eine angeblich  nicht gewollte herkömmliche  Biogasanlage. 


Schlussfolgerung
Die Angaben  der Stadt Vechta und die der Firma Weltec sind zum Teil widersprüchlich  oder unvollständig. So ist in dem Schreiben vom  25.08. 2009  das Thema „Logistic“ nur am Rande erwähnt, bei der ursprünglich geplanten Erweiterung des Betriebsgeländes, unmittelbar angrenzend an den Bürokomplex der Firma Strabag, was eine Löschung des Landschaftsschutzes als Voraussetzung bedeutet hätte,  ist dagegen das Thema Biogasanlage nur  am Rande erwähnt. 
Es hat daher den Anschein, als wenn die Firma Weltec  selbst noch keine klaren Vorstellung über den tatsächlichen Flächenbedarf  und der Nutzung dieser Flächen entwickelt hat.
Eine nachvollziehbare Begründung, warum die Firma Weltec ausgerechnet an diesem Ort ihre Vor -stellungen umsetzen will, fehlt gänzlich. Sämtliche angeführten Argumente, würden eher für einen anderen Standort – mit verkehrsgünstigerer Anbindung – sprechen. 


Nun ist es nicht  Angelegenheit der Stadt in einer solchen Angelegenheit die  unternehmerische Entscheidung des Grundstücksinteressenten zu überprüfen. Bei diesem Grundstück  sind jedoch die 

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von der Stadt zu erbringenden Vorleistungen, wie Beseitigung der Altlasten, Verkehrsanbindung ganz erheblich und übersteigen den Kaufpreis bei weitem. Es ist weiter zu erwarten, dass – bei einer wie erhofft und prognostiziert - positiven Entwicklung des Unternehmens  kurzfristig einer neuer Standort erforderlich ist und gesucht wird. Das erklärte Ziel der Stadt, Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen sowie Gewerbesteuereinnahmen zu erzielen wäre damit hinfällig.

Es wäre wünschenswert, dass  die Stadt Vechta der Firma Weltec Bio Power GmbH eine geeigneter Fläche zur Umsetzung ihres Vorhabens anbieten würde. 

Hillen

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