Textfeld: K  R  E  I  S  V  E  R  B  A  N  D       V E C H T A

Vechta, 18.12.2009

 

Ist dem Landkreis Vechta der Landschutzschutz wichtig?

 

Aus Protest gegen den leichtfertigen Umgang mit dem Schutzgedanken des Landschaftsschutzes stellte Jürgen Hillen im Kreistag einen provozierenden Antrag, in dem er die Aufhebung aller Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Vechta forderte. Immer wieder wird ohne Prüfung Anträgen auf Löschung des Landschaftsschutzes der Kommunen im Landkreis stattgegeben. Man verweist auf die Planungshoheit der Städte und Gemeinden und entzieht sich so der eigenen Verantwortung.

 

Annehmen wollte der Ratsvorsitzende den Antrag zunächst nicht mit der Begründung, er sei wohl nicht ernst gemeint und  nur sarkastisch. Als weiterführender Antrag zu Top 14 der Tagesordnung (Löschung Landschaftsschutzgebiet im Bereich der Stadt Damme) kam er schließlich doch zur Abstimmung. Mit der überwältigender Mehrheit wurde er abgelehnt, was bei einem Antrag der Grünen nun mal üblich ist. Man kann also - unter Hinweis auf diese Ablehnung – behaupten, dass dem Kreistag sehr wohl an der Erhaltung von Landschaftsschutzgebieten gelegen ist. Er sollte es jedoch nicht bei einem Lippenbekenntnis belassen, sondern auch entsprechend handeln! Der zur Abstimmung anstehende Landschaftsschutz (ca. 2,5 ha,Vördener Str.)  wurde natürlich mit dem Stimmen der CDU, SPD, FDP und UWG trotzdem gelöscht..

 

Nachfolgend der Antrag: 

                                                                                                  Jürgen Hillen 

                                                                                                  Tannenweg 33 ,  49377 Vechta

                                                                                                  Telefon: o4441 / 3615

                                                                                                  Telefax: o4441 /  5103

                                                                                                  e-mail: juergen.hillen1@ewetel.net

                                                                                                 

 

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN . Tannenweg 33 . 49377 Vechta

 

 

An den

Landkreis Vechta

Zu Hd. Herrn Landrat A. Focke

Ravensberger Str. 20

49377 Vechta

 

  

                                                                                                   Vechta, 17.12.2009

 

 

Antrag nach § 35 a NLO

Landschaftsschutz

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat ,

sehr geehrte Damen und Herren, 

 

 

 

aus gutem Grund hat der Gesetzgeber  gewisse Flächen unter besonderen Schutz ( Naturschutz / Landschaftsschutz / Biotope ) gestellt, um sie dem Zugriff und der direkten Nutzung des  Menschen zu entziehen, eben weil schutzwürdige Belange festgestellt wurden, die der Allgemeinheit auf Dauer erhalten bleiben sollten. Es empfiehlt sich für die Mitglieder dieses Hauses insbesondere §§ 1u.2 des BNatSchG nicht nur zu lesen, sondern zu verinnerlichen und entsprechend zu handeln.

 

So bestimmt § 18,2  BNatSchG: „ Die Beseitigung  des geschützten Landschaftsbestandteiles sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des geschützten Landschaftsbestandteiles führen können... sind verboten!“ 

 

Nur wenn außergewöhnliche übergeordnete Gründe eintreten – die dem Schutzgedanken  widersprechen - kann ausnahmsweise eine solche Fläche aus dem Schutzgebiet herausgenommen werden. Aus gutem Grund obliegt dabei eine Abwägung und Beurteilung  nicht  den örtlichen, sondern den übergeordneten Instanzen – hier dem Landkreis, der sich in der Vergangenheit  – ich muss das hier leider feststellen – nicht entsprechend dieser seiner besonderen Verantwortung  verhalten hat.

 

Keineswegs kann der Landkreis sich dieser Verantwortung dadurch entziehen, indem er sich  lapidar auf die Planungshoheit der Kommune beruft. 

 

Wenn er es trotzdem tut, sollte dieses Gremium so ehrlich und konsequent sein und diese Verantwortung gegenüber dem Ministerium und gegenüber der Öffentlichkeit ablehnen und die damit befassten Ämter auflösen und die Personen für andere Aufgaben  freistellen.

 

Die in der Verwaltung  und von den Mitglieder des Kreistages in den letzten Jahren – besser Jahrzehnten - ausgeübte Praxis des bedenkenlosen „ Händchenhebens“ hat mich – ich muss es so deutlich sagen - nicht nur enttäuscht hinsichtlich der  gelobten  Pflichten der KTA´s, sondern massiv verärgert.

Denn hier wird nicht entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen gehandelt oder nach allgemeinen Kriterien sorgfältig informiert und  abgewogen, sondern es zählt als einziges Argument der wirtschaftliche Nutzen, den der Antragsteller möglicherweise erzielen wird.

 

Der Kreistag sollte daher wenigstens seinen Bürgern gegenüber so ehrlich sein und öffentlich dokumentieren, dass er die Flächen des Landschaftsschutzes als Reserveflächen für Gewerbe- und Baugebiete betrachtet und ihm der Schutz von Natur und Landschaft nichts, absolut gar  nichts, bedeutet.

 

Ich beantrage – schweren Herzens - daher:

 

Für alle innerhalb der Grenzen des Landkreises Vechta gelegenen Flächen des Landschaftsschutzes werden die Schutzbestimmungen aufgehoben.

 

 

Weiter Begründung  mündlich

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Jürgen Hillen 

GRUENE-BUNDESTAG.DE

 

GRUENE-JUGEND.DE

 

BOELL.DE

 

GRUENE.DE

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