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Vechta, 18.12.2009
Ist dem Landkreis Vechta der Landschutzschutz wichtig?
Aus Protest gegen den leichtfertigen Umgang mit dem Schutzgedanken des Landschaftsschutzes stellte Jürgen Hillen im Kreistag einen provozierenden Antrag, in dem er die Aufhebung aller Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Vechta forderte. Immer wieder wird ohne Prüfung Anträgen auf Löschung des Landschaftsschutzes der Kommunen im Landkreis stattgegeben. Man verweist auf die Planungshoheit der Städte und Gemeinden und entzieht sich so der eigenen Verantwortung.
Annehmen wollte der Ratsvorsitzende den Antrag zunächst nicht mit der Begründung, er sei wohl nicht ernst gemeint und nur sarkastisch. Als weiterführender Antrag zu Top 14 der Tagesordnung (Löschung Landschaftsschutzgebiet im Bereich der Stadt Damme) kam er schließlich doch zur Abstimmung. Mit der überwältigender Mehrheit wurde er abgelehnt, was bei einem Antrag der Grünen nun mal üblich ist. Man kann also - unter Hinweis auf diese Ablehnung – behaupten, dass dem Kreistag sehr wohl an der Erhaltung von Landschaftsschutzgebieten gelegen ist. Er sollte es jedoch nicht bei einem Lippenbekenntnis belassen, sondern auch entsprechend handeln! Der zur Abstimmung anstehende Landschaftsschutz (ca. 2,5 ha,Vördener Str.) wurde natürlich mit dem Stimmen der CDU, SPD, FDP und UWG trotzdem gelöscht..
Nachfolgend der Antrag: Jürgen Hillen Tannenweg 33 , 49377 Vechta Telefon: o4441 / 3615 Telefax: o4441 / 5103 e-mail: juergen.hillen1@ewetel.net
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN . Tannenweg 33 . 49377 Vechta
An den Landkreis Vechta Zu Hd. Herrn Landrat A. Focke Ravensberger Str. 20 49377 Vechta
Vechta, 17.12.2009
Antrag nach § 35 a NLOLandschaftsschutz
Sehr geehrter Herr Landrat , sehr geehrte Damen und Herren,
aus gutem Grund hat der Gesetzgeber gewisse Flächen unter besonderen Schutz ( Naturschutz / Landschaftsschutz / Biotope ) gestellt, um sie dem Zugriff und der direkten Nutzung des Menschen zu entziehen, eben weil schutzwürdige Belange festgestellt wurden, die der Allgemeinheit auf Dauer erhalten bleiben sollten. Es empfiehlt sich für die Mitglieder dieses Hauses insbesondere §§ 1u.2 des BNatSchG nicht nur zu lesen, sondern zu verinnerlichen und entsprechend zu handeln.
So bestimmt § 18,2 BNatSchG: „ Die Beseitigung des geschützten Landschaftsbestandteiles sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des geschützten Landschaftsbestandteiles führen können... sind verboten!“
Nur wenn außergewöhnliche übergeordnete Gründe eintreten – die dem Schutzgedanken widersprechen - kann ausnahmsweise eine solche Fläche aus dem Schutzgebiet herausgenommen werden. Aus gutem Grund obliegt dabei eine Abwägung und Beurteilung nicht den örtlichen, sondern den übergeordneten Instanzen – hier dem Landkreis, der sich in der Vergangenheit – ich muss das hier leider feststellen – nicht entsprechend dieser seiner besonderen Verantwortung verhalten hat.
Keineswegs kann der Landkreis sich dieser Verantwortung dadurch entziehen, indem er sich lapidar auf die Planungshoheit der Kommune beruft.
Wenn er es trotzdem tut, sollte dieses Gremium so ehrlich und konsequent sein und diese Verantwortung gegenüber dem Ministerium und gegenüber der Öffentlichkeit ablehnen und die damit befassten Ämter auflösen und die Personen für andere Aufgaben freistellen.
Die in der Verwaltung und von den Mitglieder des Kreistages in den letzten Jahren – besser Jahrzehnten - ausgeübte Praxis des bedenkenlosen „ Händchenhebens“ hat mich – ich muss es so deutlich sagen - nicht nur enttäuscht hinsichtlich der gelobten Pflichten der KTA´s, sondern massiv verärgert. Denn hier wird nicht entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen gehandelt oder nach allgemeinen Kriterien sorgfältig informiert und abgewogen, sondern es zählt als einziges Argument der wirtschaftliche Nutzen, den der Antragsteller möglicherweise erzielen wird.
Der Kreistag sollte daher wenigstens seinen Bürgern gegenüber so ehrlich sein und öffentlich dokumentieren, dass er die Flächen des Landschaftsschutzes als Reserveflächen für Gewerbe- und Baugebiete betrachtet und ihm der Schutz von Natur und Landschaft nichts, absolut gar nichts, bedeutet.
Ich beantrage – schweren Herzens - daher:
Für alle innerhalb der Grenzen des Landkreises Vechta gelegenen Flächen des Landschaftsschutzes werden die Schutzbestimmungen aufgehoben.
Weiter Begründung mündlich
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Hillen |
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